FAQ zum Praktikum
Fragen
Wie ist die Reihenfolge der Tätigkeiten zur
Vorbereitung des Praktikums?
Welche Prüfungsleistungen müssen
erbracht werden?
Welchen Zielen dient das Praktikum?
Kann ein Praktikum nachträglich anerkannt
werden?
Wer sind die wissenschaftlichen Betreuer der Praktikumsthemen?
Können mit Unternehmen (Praktikumsbetrieb)
abgesprochene Themenvorschläge gemacht werden?
Gibt es Festlegungen zum Praktikumsort?
Wo findet man Hilfe bei der Suche nach
Praktikumsunternehmen?
Welche Besonderheiten gibt es bei einem
Auslandspraktikum zu beachten?
Wie und wo muss ich mich im Krankheitsfall bzw.
sonstiger Abwesenheit melden?
Wie hoch ist die Praktikumsvergütung?
Habe ich Anspruch auf Urlaub während des
Praktikums?
Darf ich die Bachelorarbeit während des Praktikums schreiben?
Antworten
Wie ist die Reihenfolge der Tätigkeiten zur Vorbereitung des Praktikums?Bitte Praktikumsordnung des Institutes für Wirtschaftsinformatik lesen. Davon ausgehend:
- Den Antrag auf Betreuung eines Praktikums (Betreuungsvertrag) downloaden, ausfüllen und beim Praktikumsamt einreichen.
- Nach Bestätigung des Betreuungsvertrages durch einen Professor des IWI den Mustervertrag Praktikum (Vertrag Student/Praktikumsbetrieb) downloaden, ausfüllen und beim Praktikumsbetrieb einreichen bzw. unterschreiben lassen.
- Den durch den Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsvertrag beim Praktikumsamt vorlegen und die endgültige Bestätigung für das Praktikum erhalten.
- Nach Abschluss des/der Praktika den durch den Praktikumsbetrieb bestätigten Bericht beim Praktikumsamt einreichen und einen Termin für die Präsentation vereinbaren.
- Praktikum (8 Wochen):
-
- Praktikumsbericht im Umfang einer Bearbeitungswoche, ca. 5 Seiten
- Präsentation: 15 Min.
- Praktikum „Fachnahe Schlüsselqualifikation“ (15 Wochen):
-
- Praktikumsbericht im Umfang von zwei Bearbeitungswochen, ca. 10 Seiten
- Präsentation: 20 Min.
- Praktikum „Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation“ (22 Wochen):
-
- Praktikumsbericht im Umfang von drei Bearbeitungswochen, ca. 15 Seiten
- Präsentation: 25 Min.
Auf der Basis des bisher erworbenen Wissens sollen anwendungsorientierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen vermittelt und die Bearbeitung konkreter Probleme im Tätigkeitsfeld eines Wirtschaftsinformatikers ermöglicht werden.
Kann ein Praktikum nachträglich anerkannt werden?
Nein. Das Praktikum setzt die Bearbeitung eines wissenschaftlichen oder lehrrelevanten Themas nach vorheriger Abstimmung mit einem Hochschullehrer voraus.
Wer sind die wissenschaftlichen Betreuer der Praktikumsthemen?
Ausschließlich die am IWI tätigen Professoren und die kooptierten Professoren des Instituts für Informatik, die zusätzlich einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen können.
Können mit Unternehmen (Praktikumsbetrieb) abgesprochene Themenvorschläge gemacht werden?
Ja. Diese Themen müssen aber von einem der oben genannten Professoren bestätigt werden.
Gibt es Festlegungen zum Praktikumsort?
Nein. Wird das Praktikum über 22 Wochen durchgeführt, ist in dieser Zeit kein weiterer Besuch von Veranstaltungen an der Universität notwendig und das Praktikum kann weltweit realisiert werden.
Entscheidet man sich aber für ein kürzeres Praktikum, sollte man den Praktikumsort erreichbar zum Studienort wählen, um notwendige Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Wo findet man Hilfe bei der Suche nach Praktikumsunternehmen?
- Das Webportal des Career Center der Universität Leipzig publiziert Angebote (siehe Link auf der Hauptseite des IWI).
- Im Internet gibt es verschiedene Portale, die Praktikumsangebote für Wirtschaftsinformatiker anbieten.
Hinsichtlich des Inhaltes und der Anerkennung gibt es keine abweichenden Kriterien zwischen einem Praktikum im Inland und Ausland.
Wichtig: Bei der Durchführung eines praktischen Studiensemesters im Ausland besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Wie und wo muss ich mich im Krankheitsfall bzw. sonstiger Abwesenheit melden?
Krankheit oder begründete Abwesenheit ist vom Studierenden unverzüglich dem Praktikumsbetrieb anzuzeigen. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist diese spätestens am dritten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen.
Wie hoch ist die Praktikumsvergütung?
Ein Anspruch auf eine Vergütung besteht nicht. Die Höhe des Entgelts wird individuell mit dem Praktikumsbetrieb vereinbart.
Habe ich Anspruch auf Urlaub während des Praktikums?
Nein. Das Praktikum ist Teil des Studiums und begründet damit kein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber. Das Bundesurlaubsgesetz ist in diesem Fall nicht wirksam. Das Praktikum kann während des Semesters durchgeführt werden; für Urlaub/Erholung gibt es die Semesterferien.
Darf ich die Bachelorarbeit während des Praktikums schreiben?
Nein. Nach der Prüfungsordnung erfolgt die Zulassung zur Bachelorarbeit erst nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums.

